Arzthaftungsrecht

Anwalt für Arzthaftungsrecht in Mühlacker und Pforzheim

Wir vertreten nach einem Behandlungsfehler ausschließlich Patienten, niemals den Arzt, das Krankenhaus oder die gegnerische Versicherung.

Wir sind überzeugt, dass es unmöglich ist, glaubwürdig beide Seiten zu vertreten.

Behandlungsfehler im Einzelnen:

  • Recht auf eine dem fachärztlichen Standard entsprechende Behandlung
  • Recht auf eine therapeutische Aufklärung
  • Recht auf Mitteilung über das Vorliegen eines Behandlungsfehler
  • Recht auf Information über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung
  • Recht auf vorherige Einholung der Einwilligung in die medizinische Maßnahme
  • Recht auf eine ausführliche, mündliche, rechtzeitige und verständliche Aufklärung über Risiken und Behandlungsalternativen
  • Recht auf fälschungssichere Dokumentation der Behandlung