Insolvenzrecht

Anwalt für Insolvenzrecht in Mühlacker und Pforzheim

Aktuell! Sowohl für Verbraucherinsolvenz als auch Regelinsolvenz gilt rückwirkend bis voraussichtlich 31.10.2021 eine Verkürzung der Restschuldbefreiung auf drei Jahre!

Verbraucherinsolvenz

  • Schuldnerberatung
  • Außergerichtliche Schuldenbereinigung
  • Gerichtlicher Antrag und Begleitung während des gerichtlichen Insolvenzverfahrens
  • Insolvenzberatung mit dem Ziel der Restschuldbefreiung

Neu:
Verkürzung der Restschuldbefreiung seit 01.07.2014 auf 3 Jahre, wenn es dem Schuldner gelingt, min. 35 % der Schulden, die die Gläubiger angemeldet haben, sowie die gesamten Verfahrenskosten in diesem Zeitraum zu zahlen.
Verkürzung der Restschuldbefreiung auf 5 Jahre, wenn es dem Schuldner innerhalb dieses Zeitraums zumindest gelingt, die gesamten Verfahrenskosten (im Regelfall ca. 1.500 - 3.000€) zu bezahlen.

Soweit das zuständige Amtsgericht für die außergerichtliche Schuldenbereinigung/ Schuldnerberatung einen sogenannten Beratungsschein ausstellt, ist das Insolvenzverfahren für Sie mit Ausnahme der Beratungsgebühr in Höhe von € 15,- kostenlos.

Regelinsolvenz / Einzelfirmen

  • Sanierungsberatung
  • Insolvenzantragsstellung mit dem Ziel der Restschuldbefreiung
  • Begleitung während des schwebenden Verfahrens

Aktuell: Regina Schwager-Feger live im ZDF

In der Dokureihe 37 Grad des ZDF ist eine neue Folge zum Thema Schuldnerberatung und Privatinsolvenz mit Rechtsanwältin Regina Schwager-Feger erschienen.